Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung deckt grundsätzlich das Kostenrisiko eines Rechtsstreites ab. Dabei werden verschiedene Kosten, zum Beispiel Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Strafkautionen, Zeugengelder oder auch die Kosten des Gegners übernommen bis zu der im Versicherungsvertrag festgelegten Summe.
Beim Vertragsabschluß einer Rechtsschutzversicherung sollte man sich dann einig sein, ob man ein Komplettpaket braucht oder nur bestimmte Bereiche des täglichen Lebens absichern möchte. Bestandteile von Rechtsschutzversicherungen können zum Beispiel folgende sein: Schadensersatz-Rechtsschutz (Falschberatung beim Aktienkauf o. ä.); Arbeits-Rechtsschutz (Betriebsbedingte Kündigung des Versicherungsnehmers, falsches Arbeitszeugnis o. ä.); Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (Eigenbedarfskündigung des Vermieters, Mietminderung wegen Mängeln, o. ä.); Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Gewährleistungsansprüche aus Kaufverträgen o. ä.); Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (die Gemeinde erhöhte die Kosten für die Abwasserentsorgung o. ä.);  Sozialgerichts-Rechtsschutz (das Arbeitslosengeld II ist falsch berechnet o. ä.); Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (Alles rund um den Führerschein, Erteilung, Entzug, Auflagen etc.); Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (dem Rechtsanwalt soll nach einer Beschwerde eines Mandanten die Zulassung entzogen werden. o. ä.); Straf-Rechtsschutz (Beispiele für versichertete Vorwürfe: einfache Körperverletzung, o. ä.); Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz (Geschwindigkeitsübertretung, Gurtpflicht...o. ä.); Beratungs-Rechtsschutz (Trennung/Ehescheidung, Geburt eines Kindes, Tod eines Verwandten o. ä.); Opfer-Rechtsschutz (Das Opfer ist auch im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs versichert. Der Täter versucht hier, die Tat wieder gut zu machen.)